DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der IdealGate Company GmbH, Philipp-Schäfer-Weg 17, 65428 Rüsselsheim am Main (nachfolgend „Reiseveranstalter" genannt) und dem Reisenden in Bezug auf den zustande gekommenen Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie werden Inhalt des Reisevertrages, ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Geschäftskunden (u.a. Agenturen, Reisebüros, Unternehmen, (Moschee)vereine oder sonstige juristische Personen), die Pauschalreisen für Dritte buchen, sind verpflichtet, dem Reiseveranstalter unaufgefordert die vollständigen Kontaktdaten der Reisenden (Name, E‑Mail-Adresse und Telefonnummer) zur Verfügung zu stellen.
Die Mitteilung dieser Daten ist notwendig, um die vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß erbringen und mit den Reisenden direkt kommunizieren zu können.
1.2 Für alle Buchungswege (z.B. online über die Webseite, via WhatApp, persönlich vor Ort, telefonisch, etc.) gilt:
Geschäftskunden, insbesondere Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels) sind nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu erteilen oder Zusicherungen zu geben, die vom vereinbarten Vertragsinhalt abweichen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich.
1.3 Mit Ihrer Reiseanmeldung unterbreiten Sie uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrags. Die Grundlage Ihres Angebotes ist die Reisebeschreibung für die jeweilige Reise.
Die Übermittlung der Reiseanmeldung (z.B. durch Betätigung des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“) begründet für Sie keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.
Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen unsere Annahmeerklärung zugegangen ist. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form.
1.4 Nach Abgabe Ihrer Reiseanmeldung erhalten Sie eine Reisebestätigung, in der Sie alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen finden. Die Reisebestätigung wird in der Regel in elektronischer Form auf einem dauerhaften Datenträger übersandt. Wird der Reisevertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen – etwa in unseren Geschäftsräumen oder an einem externen Verkaufsstand[IG1] - so wird Ihnen die Reisebestätigung auf Ihr Verlangen hin in Papierform zur Verfügung gestellt.
Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vom Reiseveranstalter vor, an das er für die Dauer von 14 Tagen gebunden sind. Sie können dann innerhalb von 14 Tagen dieses neue Angebot annehmen. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen ab Zugang durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung einer Anzahlung erklären.
1.5 Die vom Reiseveranstalter erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
2. Bezahlung / Reiseunterlagen
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtreisepreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen, das heißt bei Vertragsschlüssen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort in voller Höhe fällig.
2.2 Der Gesamtreisepreis richtet sich nach den Ihnen gebuchten Leistungen und wird in der Reisebestätigung ausgewiesen. Im Preis sind sämtliche vereinbarten Nebenleistungen enthalten, insbesondere die Kosten für die Flugbeförderung sowie für die Beantragung und Besorgung des Visums.
2.3 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen.
2.4 Die Reiseunterlagen werden Ihnen etwa 10 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen 24 Stunden vor Reisebeginn übermittelt.
Sie haben den Reiseveranstalter zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhalten.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die in der Reiseausschreibung dargestellten Leistungen vor Vertragsschluss jederzeit zu ändern. Über etwaige Änderungen werden Sie informiert.
3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind zulässig, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere, wenn die geänderten Leistungen mangelhaft sind.
3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Sie über jede zulässige Leistungsänderung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu unterrichten.
Soweit gesetzlich erforderlich, wird Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder ein unentgeltlicher Rücktritt vom Vertrag angeboten.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter Ihnen eine solche angeboten hat.
Sie haben die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn Sie gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.3. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen.
3.5 Erweist sich die geänderte Reiseleistung oder eine angebotene Ersatzreise bei vergleichbarer Qualität als kostengünstiger für den Veranstalter, wird Ihnen der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB erstattet. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, sofern die ersatzweise erbrachte Leistung mangelhaft ist.
4. Unterkunft
4.1 Die Unterbringung während der Pauschalreise erfolgt in Hotels oder vergleichbaren Unterkünften der jeweils gebuchten Kategorie (z. B. „Luxury, „Economy“), wie in der Reisebeschreibung angegeben. Ein Anspruch auf Unterbringung in einem konkreten Hotel besteht nicht, sofern dieses nicht ausdrücklich benannt oder individualvertraglich zugesichert wurde.
Die Auswahl des konkreten Hotels innerhalb der gebuchten Kategorie obliegt dem Reiseveranstalter. Die ausgewählten Hotels entsprechen dem landesüblichen Standard der jeweiligen Kategorie und sind nach Lage, Ausstattung und Verfügbarkeit vergleichbar. Abweichungen in Ausstattung, Service oder Lage innerhalb der gewählten Kategorie sind möglich und stellen keinen Reisemangel dar, sofern die wesentlichen Merkmale der Kategorie eingehalten werden.
4.2 Soweit der Reiseveranstalter eine Entfernung des Hotels zum Haram in Mekka oder Medina angibt, entspricht die Entfernung dem Abstand vom Hotel bis zum Außenbereich des Haram und nicht der Moschee.[IG2]
4.3 Im Rahmen einer Hadsch-Reise stellt der Reiseveranstalter eine Zeltunterkunft in Mina zur Verfügung. Diese Zelte werden zentral vom saudi-arabischen Hadsch-Ministerium bereitgestellt. Der Reiseveranstalter hat lediglich die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl an Zeltplätzen zu reservieren, jedoch keinen Einfluss auf deren Zustand, Ausstattung oder Sauberkeit. Gleiches gilt für die sanitären Einrichtungen.
4.4 Ebenfalls im Rahmen der Hadsch-Reise wird jedem Reisenden eine Zeltunterkunft in Arafat zur Verfügung gestellt. Auch diese werden durch das Hadsch-Ministerium bereitgestellt. Die Anreise nach Arafat erfolgt in der Regel am Vorabend, der Aufenthalt dauert insgesamt einen Tag. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass weder der Zustand der Zelte noch deren Klimatisierung oder die Hygiene der sanitären Einrichtungen durch ihn beeinflussbar sind.
5. Umbuchungen, Ersatzteilnehmer
5.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Reiseveranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens € 50,00 pro Person erhoben.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, von uns durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter unter denselben Bedingungen in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Ein Ersatzteilnehmer kann nur berücksichtigt werden, wenn ihm von den saudischen Behörden ein entsprechendes Einreisevisum für die Hadsch- oder Umra-Reise erteilt wird. Bei Hadsch-Reisen ist ein Hadsch-Visum erforderlich. Das Risiko der Nichterteilung des Visums durch die zuständigen Behörden liegt beim Reisenden.
Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 10,– zu verlangen.
5.3 Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten als die in Ziffer 5.1 und 5.2 genannten Pauschalen werden gesondert berechnet. Der Reiseveranstalter hat Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe Mehrkosten entstanden sind. Ihnen bleibt der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.
6. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn und Rücktrittsgebühren
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveransatalter zu erklären.
6.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn Sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.3 Die Rücktrittsgebühren sind nachfolgend pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Verlangen des Kunden vom Reiseveranstalter zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die dem Reiseveranstalter zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
6.4 Rücktrittsgebühren fallen auch dann an, wenn Sie die Reise nicht antreten, weil Sie sich nicht rechtzeitig zu den in den Reiseunterlagen angegebenen Abreisezeiten am Flughafen oder anderen Abreiseort einfinden oder weil erforderliche Reisedokumente (z. B. Reisepass) fehlen und dies nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist.
6.5 Im Falle des Rücktritts und der damit verbunden Stornierung gelten folgende Stornogebühren für den Reisenden:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%;
- ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 25%;
- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 50%;
- ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 75%;
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80%;
- ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 90%
des Reisepreises.[IG3]
6.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
6.7 Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer an Ihrer statt zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Die in den Ziffern 5.2 und 5.3 genannten Bestimmungen gelten insofern entsprechend.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe Sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
8.1 Der Reiseveranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch diesen von Ihnen nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält jedoch den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
8.2 Bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter bis zu 20 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurück treten (Zugang beim Reisenden). Der Reiseveranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
8.3 Der Reiseveranstalter kann vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Preis.
8.4 Der Reiseveranstalter kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Reiseveranstalter zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob er das Leistungshindernis zu vertreten hat. Die Rechte des Reisenden bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326 BGB.
9. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
9.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
9.2 Sie können eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und Sie nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
9.3 Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
9.4 Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden dem Reiseveranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
10. Schadensersatz
10.1 Liegt ein Reisemangel vor können sie unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von Ihnen verschuldet oder von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalvertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Sie können auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.
10.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
10.3 Deliktische Schadensersatzansprüche
Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11. Mitwirkungspflicht des Reisenden
11.1 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z.B. Transferunternehmen, Hotelier), den Reiseveranstalter (Kontaktdaten siehe unten am Ende) bzw. an dessen örtliche Vertretung oder ihren Reisevermittler. Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan oder in den Leistungsbeschreibungen bzw. den Informationsmappen im Hotel.[IG4]
11.2 Reiseleiter sind nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen.
12. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
12.1 Sie werden darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigungen spätestens binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem Ihnen das Gepäck oder die Güter zur Verfügung gestellt worden sind zu erstatten.
12.2 Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleistung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem örtlichen Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle anzuzeigen. Dies entbindet Sie nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Ziffer 12.1 innerhalb der vorstehenden Frist zu erstatten.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
13.1 Der Reiseveranstalter wird Sie über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten.
13.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evt. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
13.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Reiseveranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 3 Wochen [IG5] rechnen.
Die Kosten und Gebühren der Visa sind im Reisepaket enthalten und müssen von Ihnen auch bei Ablehnung getragen werden.
13.4 Entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.
13.5 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist der Reiseveranstalter verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der Reiseveranstalter Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so wird der Reiseveranstalter Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsuntersagung ist auf folgender Internetseite abrufbar: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de
15. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittsversicherung (Stornokosten-Versicherung und ReiseabbruchVersicherung) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und
sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung mit umfassendem Reiseschutz wie ein Notruf-Service rund um die Uhr.
16. Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform
Der Reiseveranstalter nimmt derzeit nicht an einem – für ihn freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) von Ihnen nicht genutzt werden.
17. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.idealgate.de/agb-und-datenschutzerklarung